Klage auf Studienplatz: Rechtsschutz muss zahlen
Am Oberlandesgericht in Frankfurt (AZ: 7 U 114/08) hatte der Vater einer angehenden Medizinstudentin geklagt, weil seine Rechtschutzversicherung nicht für die Klagen gegen mehrere Unis auf Zuteilung eines Studienplatzes, bezahlen wollte. Dem Urteil nach, muss die Versicherung aber diese Kosten übernehmen, auch dann wenn gleichzeitig gegen mehrere Unis geklagt wird, wie in diesem Fall.
Insgesamt gegen acht Universitäten hatte der Vater Klage eingereicht, um so die Zulassung zum ersten klinischen Semester im Medizinstudium, für seine Tochter zu erstreiten. Nach Ansicht der Versicherung, seien dies aber "rein interne Verwaltungsverfahren" und weigerte sich deshalb, die Kosten für den Anwalt und für die Gerichtsverfahren zu übernehmen. Dieser Ansicht widersprachen die Frankfurter Richter, denn deren Urteil nach umfasse der private Rechtsschutz auch den Verwaltungsrechtsschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts.
Ein sehr schönes Beispiel, warum man auch als Student eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: Rechtsschutzversicherung für Studenten
Insgesamt gegen acht Universitäten hatte der Vater Klage eingereicht, um so die Zulassung zum ersten klinischen Semester im Medizinstudium, für seine Tochter zu erstreiten. Nach Ansicht der Versicherung, seien dies aber "rein interne Verwaltungsverfahren" und weigerte sich deshalb, die Kosten für den Anwalt und für die Gerichtsverfahren zu übernehmen. Dieser Ansicht widersprachen die Frankfurter Richter, denn deren Urteil nach umfasse der private Rechtsschutz auch den Verwaltungsrechtsschutz auf dem Gebiet des Hochschulrechts.
Ein sehr schönes Beispiel, warum man auch als Student eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollte. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: Rechtsschutzversicherung für Studenten




0 Kommentare