Bewerbungs-Fotos: Vorsicht Abmahnung!

Heutzutage gehört eine Online-Bewerbung fast schon zum Standard. Auch immer weiter Verbreitung findet dabei eine eigens gestaltete private Bewerbungs-Homepage. Hier lauern allerdings einige böse Fallstricke, die ganz schnell eine anwaltliche Abmahnung zur Folge haben können.

Es mag zwar paradox klingen, wer aber sich beim Fotografen schöne Passbilder für die Bewerbung schießne lässt und sich dabei nicht ausdrücklich das Recht zur Veröffentlichung im Internet übertragen lässt, muss mit einer heftigen Nachzahlung rechnen. Warum das? Nach einem Urteil des Landgerichts Köln, steht nämlich das Urheberrecht des Fotografen (der hat ja das Bild gemacht) über dem Recht am eigenen Bild! Unglaublich, aber leider wahr!

Wer also seine Bilder online nutzen will, sollte immer darauf achten, dass er das Recht für eine Online-Nutzung übertragen bekommt, insbesondere für eine Nutzung auf der eigenen Homepage oder bei speziellen Job-Portalen.

Siehe dazu auch:

LawBlog: Passbilder im Netz - die nächste Abmahnwelle?

Anwälte in Vulkane werfen: Achtung: Abmahnung dank online gestellter Passfotos

| 0 Kommentare | Kategorie: Job-Tipps

0 Trackbacks

  1. Keine Trackbacks

0 Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
  1. Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben



Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.