Reform der Rundfunkgebühren (GEZ) - was bedeutet das für Studenten

Vorgestern hat es die Politik nach vielen Jahren geschafft, eine Reform der Rundfunkgebühren (vulgo: GEZ) auf den Weg zu bringen. Wobei hier die Frage gestellt werden darf, ob zu einer echten Reform nicht nur die Sicherstellung der Finanzierung, sondern vielleicht auch die Einleitung von Maßnahmen gehört, die eine Verschlankung und somit auch eine Kostenreduktion bei den öffentlich-rechtlichen Sendern bewirkt. Aber zurück zum eigentlichen Thema des Beitrages:

Streichung der geräteabhängigen Gebühr - Einführung der Haushaltsabgabe

Statt wie bisher eine geräteabhängige Abgabe von 5,76 Euro für ein (Auto-)Radio und sogenannte "neuartige Rundfunkgeräte" wie PC, Handys oder das iPad, bzw. 17,98 Euro für bereitgehaltene Fernsehgeräte zu erheben, soll ab 2013 jeder Haushalt in Deutschland die volle Rundfunkgebühr von 17,98 Euro bezahlen. Was bedeutet dies aber nun für Studenten? Nachfolgend haben wir ein paar Lebensszenarien aufgeführt und vergleichen ob heute und in Zukunft Rundfunkgebühren fällig sind.

Übersicht über Lebensszenarien von Studenten und die Gebührenpflicht

In der folgenden Tabelle, eine zusammenfassende Übersicht, Details zu jedem Lebensszenario findet ihr weiter unten auf der Seite.

LebensszenarioHeuteAb 2013
Student, kein eigenes Einkommen, Bafög-Bezug, noch wohnhaft bei den Eltern.Geld - GEZ muss bezahlt werdenGEZ muss nicht bezahlt werden
Student, alleine lebend, kein eigenes Einkommen, aber Bafög-EmpfängerGeld - GEZ muss bezahlt werden

Befreiung auf Antrag möglich
Geld - GEZ muss bezahlt werden
Student, alleine lebend, eigenes Einkommen, kein Bafög-EmpfängerGeld - GEZ muss bezahlt werdenGeld - GEZ muss bezahlt werden
Student, in einer WG lebend, eigenes Einkommen, kein Bafög-EmpfängerGeld - GEZ muss bezahlt werden

Jeder WG-Bewohner muss gesondert Gebühren entrichten
GEZ muss  bezahlt werden

Gebühr fällt nur noch ein mal für die WG an
Student, in einer WG lebend, kein eigenes Einkommen, Bafög-EmpfängerGeld - GEZ muss bezahlt werden

Befreiung auf Antrag für jeden einzelnen möglich

Jeder WG-Bewohner muss gesondert Gebühren entrichten
GEZ muss bezahlt werden

Gebühr fällt nur noch ein mal für die WG an
GEZ muss bezahlt werden = Gebühr muss bezahlt werden
GEZ muss nicht bezahlt werden = Gebühr muss nicht bezahlt werden

Student, kein eigenes Einkommen, Bafög-Bezug, noch wohnhaft bei den Eltern.

Heute:Du musst Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, wenn du ein Empfangsgerät besitzt, obwohl deine Eltern schon bezahlen und kannst dich auch nicht befreien lassen.
Ab 2013:Du musst keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen, da deine Eltern schon die Haushaltsabgabe entrichten.

Student, alleine lebend, kein eigenes Einkommen, aber Bafög-Empfänger

Heute:Rein prinzipiell musst du Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, wenn du ein Empfangsgerät besitzt, kannst dich aber unter Vorlage deines Bafög-Bescheides befreien lassen.
Ab 2013:Du musst Rundfunkgebühren bezahlen, da du einen eigenen Haushalt führst.

Student, in einer WG lebend, eigenes Einkommen, kein Bafög-Empfänger

Heute:Du musst Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, wenn du ein Empfangsgerät besitzt. Und bislang muss jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft - sofern eigene Geräte vorhanden sind - die Runfunkgebühren an die GEZ gesondert entrichten, d.h. bei einer Wohngemeinschaft mit vier Personen, kassiert die GEZ bislang vier mal 17,98 Euro!
Ab 2013:Ihr müsst in der Wohngemeinschaft nur noch ein mal die Rundfunkgebühren entrichten, könnt euch also die 17,98 Euro teilen. Bei einer Vierer-WG also nur noch rund 4,50 Euro pro Person!

Student, in einer WG lebend, kein eigenes Einkommen, Bafög-Empfänger

Heute:Rein prinzipiell musst du Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, wenn du ein Empfangsgerät besitzt, kannst dich aber unter Vorlage deines Bafög-Bescheides befreien lassen. Und bislang muss jeder Bewohner einer Wohngemeinschaft - sofern eigene Geräte vorhanden sind - die Runfunkgebühren an die GEZ gesondert entrichten, d.h. bei einer Wohngemeinschaft mit vier Personen, kassiert die GEZ bislang vier mal 17,98 Euro!
Ab 2013:Ihr müsst in der Wohngemeinschaft nur noch ein mal die Rundfunkgebühren entrichten, könnt euch also die 17,98 Euro teilen. Bei einer Vierer-WG also nur noch rund 4,50 Euro pro Person!




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