Student muss keine GEZ-Gebühr für Internet-PC bezahlen

Bei Golem war gestern zu lesen, dass ein Student der weder über Radio, noch über einen Fernseher verfügt, keine GEZ-Gebühr bezahlen muss.

Der WDR Köln hatte dem Studenten einen Gebührenbescheid für die Monate Januar bis März 2007 geschickt, dass Verwaltungsgericht Münster entschied jedoch, dass er nicht bezahlen muss und kritisierte im entsprechenden Urteil die gerätebezogene Gebührenpflicht. Die Münsteraner Richter sagten, es könne nicht bei fast jedem universell nutzbaren elektronischen Gerät eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden, nur weil mit mit Hilfe des Gerätes theoretisch Rundfunkempfang möglich sei. Der WDR Köln argumentierte zwar dagegen, dass allein der Besitz eines solchen Gerätes die Gebührenpflicht begründe, dieser Auffassung folgte das Verwaltungsgericht jedoch nicht und gab dem Studenten Recht (Az.: 7 K 1473/07).

Aus dem bloßen Besitz solcher universell einsetzbarer Geräte, kann "nicht automatisch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden", die Geräte würde zu unterschiedlichsten Zwecken angeschafft, aber nicht typischerweise als Rundfunkempfangsgeräte genutzt. Zudem habe der WDR, auch wenn dies aufgrund der Geräte-abhängigen Gebühr schwierig sei, nicht nachgewiesen, dass der Student den PC zum Rundfunkempfang bereit hält. Kleine ironische Randnotiz: Als Beleg für die zum Großteil anderweitig gelagerte Nutzung verweist das Verwaltungsgericht Münster auf die ARD/ZDF-Online-Studie 2007, laut der im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren das Radio per Internet nutzten.

Wichtig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


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