Studentenwerke müssen kostenlose Rechtsberatung einstellen
Viele Studentenwerke, darunter auch das Studentenwerk Stuttgart, müssen aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt, unter Androhung eines Ordnungsgeldes und der Zwangsvollstreckung, die bisher angebotene Rechtsberatung für Studenten, einstellen.
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt beruht auf einem Antrag eines Frankfurter Rechtsanwaltes, der sich durch die Rechtsberatung des Studentenwerks wettbewerbswidrig geschädigt fühlt. Auch viele andere Studentenwerke, z.B in Augsburg müssen aufgrund dieser Verfügung die Rechtsberatung vorläufig aufgeben.
Das Studentenwerk Stuttgart hat angekündigt, den Instanzenweg einschreiten, damit die kostenlose (Erst-) Rechtsberatung für Studenten bald wieder angeboten werden kann.
Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt beruht auf einem Antrag eines Frankfurter Rechtsanwaltes, der sich durch die Rechtsberatung des Studentenwerks wettbewerbswidrig geschädigt fühlt. Auch viele andere Studentenwerke, z.B in Augsburg müssen aufgrund dieser Verfügung die Rechtsberatung vorläufig aufgeben.
Das Studentenwerk Stuttgart hat angekündigt, den Instanzenweg einschreiten, damit die kostenlose (Erst-) Rechtsberatung für Studenten bald wieder angeboten werden kann.




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