Studentische Krankenversicherung

Wer als Student an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, muss bei einer Krankenkasse versichert sein. Vor Aufnahme des Studium, also praktisch bei der Einschreibung muss ein Nachweis für die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse vorgelegt werden. Dies geschieht durch eine sogenannte Versicherungsbescheinigung. Ohne diese Versicherungsbescheinigung geht nichts.

Der Versicherungsschutz eines Studenten kann sich unterschiedlich gestalten:

1. Studentische Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen
2. Student in der Familienversicherung
3. Freiwillige Krankenversicherung (Private Krankenversicherung)
4. Krankenversicherung wahrend eines Praktikums
5. Krankenversicherung beim Jobben

Was ist vor der Einschreibung bezüglich der Krankenversicherung zu tun?

Bevor du dich einschreibst, solltest du deine Krankenkasse kontaktieren um die Versicherungsbescheinigung zu bekommen. In dieser Versicherungsbescheinigung stehen dann die folgenden Angaben:

1. ob du in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bist, oder
2. ob du versicherungsfrei, nicht versicherungspflichtig, oder
3. ob du von der Versicherungspflicht befreit bist (z.B. wenn privat versichert)




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