Erhöhung der studentischen Krankenversicherung - ist die private Krankenversicherung eine Alternative?
| Kategorie: Versicherungen für Studenten| Beiträge für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Sommersemester 2011 | Beitrag/Monat |
|---|---|
| Studentische Krankenversicherung | 64,77 Euro |
| Pflegeversicherung für kinderlose Studierende, älter als 23 Jahre | 13,13 Euro |
| ... für alle anderen Studierenden | 11,64 Euro |
Ist die private Krankenversicherung eine Alternative?
Auch als Student kann man sich privat krankenversichern. Diese Entscheidung kann aber nicht zu beliebigen sondern nur zu bestimmten Zeitpunkten oder bei Eintritt bestimmter Ereignisse getroffen werden1). Eine private Krankenversicherung bietet zwar jede Menge Vorteile bei der Behandlung, die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist dann aber auch bindend für den Rest des Studiums. Wer also ab dem Wechsel in die PKV noch 25 Semester studiert, muss die 25 Semester auch in der PKV bleiben.Das wichtigste überhaupt, dürfte aber die Frage nach den Kosten eine privaten Krankenversicherungsschutzes sein. Denn erst dann lässt sich auch sagen, ob sich der Wechsel von der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung in den Studententarif einer privaten Kasse auch lohnt. So ganz pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten, da jeder Anbieter unterschiedliche Tarife hat.
Damit man aber nicht selbstständig im Netz die unzähligen Krankenkassentarife der Anbieter zusammensuchen und vergleichen muss, kann man einen kostenlosen Vergleich von Angeboten durch Spezialisten durchführen lassen. Ein sehr großer und seriöser Anbieter von Versicherungsvergleichen ist finanzen.de. Dort findet man Infos und Vergleichsrechner zur privaten Krankenversicherung und kann direkt einen Vergleich anfordern um so die Angebote zu sondieren.
1) Die Zeitpunkte zu denen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, sind zu Studienbeginn, bei Überschreiten des 14. Fachsemesters oder bei Überschreiten des 30. Lebensjahres. Daneben können bestimmte - traurige - Ereignisse einen Wechsel ermöglichen. Bei Tod eines Elternteils, der Beamter oder z.B. Berufssoldat war, erhält man sogenannte Versorgungsbezüge (umgangssprachlich "Waisenrente"). Dann ist man i.d.R. auch Beihilfeberechtigt, d.h. die Stelle die auch die Versorgungsbezüge bezahlt, übernimmt einen Großteil der Kosten im Krankheitsfall (z.B. 80 Prozent), wenn man sich für die restlichen zu 100 Prozent fehlenden Prozente privat versichert. Zahlt die Beihilfestelle 80 Prozent, benötigt man also noch eine private Krankenversicherung über 20 Prozent.



