Ferienjobs für alle ab 15: arbeiten in den Sommerferien

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Viele Schüler und Studenten nutzen die großen Sommerferien bzw. die Semesterferien, um sich ein paar Euros dazu zu verdienen. Allerdings darf nicht jeder Schüler in den Sommerferien arbeiten. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.

Doch wo und wie findet man einen Schülerjob? Bei der Arbeitsagentur in der Regel seltener, da viele Unternehmen ihre Ferienjobs direkt vermitteln. Daher bietet es sich an, bei den Firmen direkt nachzufragen, bei denen man gerne arbeiten möchte. Dies sollte jedoch frühzeitig geschehen, denn gerade bei größeren Firmen sind die Stellen heiß begehrt und entsprechend frühzeitig vergeben. Eine weitere Alternative sind Jobportale wie JobScout, dort kann man auch selber einen Lebenslauf einstellen.

Wichtige Infos zum Einkommen

  1. Wer keine Steuern bezahlen möchte, sollte darauf achten, dass ein Ferienjob nur bis zu einem monatlichen Verdienst von EUR 849 steuerfrei ist. Bei jedem Euro, der diesen Betrag übersteigt bedeutet dies, dass Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen ist. Aber: verdient man mehr als diesen Betrag und im Jahr weniger als den Steuerfreibetrag (2010: 8.004 Euro / Jahr für nicht verheiratete), kann bekommt man am Ende des Jahres die gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückerstattet, wenn man den Lohnsteuerjahresausgleich beantragt.
  2. Beiträge für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung fallen erst ab dem 51. Arbeitstag an
  3. Verdient ein Fereinjobber mehr als 8.004 Euro im Jahr, wird das Kindergeld gestrichen. Und da das Kindergeld immer für ein Jahr bewilligt wird, wird auch der gesamte, bereits bezahlte Betrag von der Kindergeldstelle zurückgefordert. Das heißt, wird am Ende des Jahres festgestellt, dass man über dieser Grenze verdient hat, werden 2.208 Euro fällig (bezogen auf ein Kind - 184 Euro Kindergeld im Monat). Allerdings gibt es hie auch Ausnahmen - am besten direkt bei der Kindergeldstelle informieren.
  4. Freuen können sich dieses Jahr Kinder deren Eltern Hartz IV beziehen. Bisher durften diese Kinder nur 100 Euro im Jahr verdienen ohne dass den Eltern Kürzungen bei Hartz IV oder dem Kindergeld drohten. Ab 2010 wurde diese Grenze auf 1.200 Euro angehoben also verzwölffacht.
  5. Wie bei allen Themen, bei denen es um Leistungen vom Staat bzw. um steuerliche Belange geht, gilt auch hier: bei Fragen, einfach die zuständige Stelle (Finanzamt, Arbeitsagentur) besuchen und dort nachfragen. Zum einen ist das deren Job darüber Auskunft zu geben, zum anderen haben viele Ämter genau deswegen spezielle Servicecenter eingerichtet, damit die Bürger nachfragen können. Ein Verwaltungsrichter, bei dem ich die Vorlesung Verwaltungsrecht hatte, hat auch genau das immer wieder betont: ruhig die zuständigen Ämter "nerven" - das ist deren Aufgabe und dafür dafür werden die dort bezahlt! ;-)

Kurzarbeit geht zurück

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Gute Nachrichten vom Arbeitsmarkt! Laut einem Bericht der Bild-Zeitung, beenden aktuell immer mehr Firmen in Deutschland die Kurzarbeit.

Von den 1,5 Millionen Beschäftigten, die im Frühjahr 2009 in Kurzarbeit waren, werden laut DIHK-Chefvolkswirt Volker Treier, gegen Jahresende nur noch rund 100 000 Beschäftigte in Kurzarbeit sein.

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Wieder mehr Krankmeldungen in Deutschland

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Wie in mehreren Zeitungen zu lesen war, ist die Zahl der Krankmeldungen wieder leicht angestiegen. Vom Januar bis zum März dieses Jahres habe der Krankenstand 3,66 Prozent der Sollarbeitszeit betragen. Zum Vergleich im gleichen Zeitraum des Jahres 2009 habe der Krankenstand 3,26 Prozent betragen.

In gewisser Weise kann dieser Anstieg der Fehlzeiten als Verbesserung der konjunkturellen Situation angesehen werden. Denn während in Krisenzeiten die Fehlquoten tendenziell abnehmen, weil viele Arbeitnehmer Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben, steigen diese in besseren Zeiten. Insgesamt sei die Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten in den vergangenen Jahren aber deutlich zurückgegangen.

Karrierejagd: Ein spielerischer Karrieretest um Kontakte zu interessanten Unternehmen zu knüpfen

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Das Internet bietet einem allerlei interessante Möglichkeiten um Kontakte zu Unternehmen in den verschiedensten Branchen zu knüpfen. Neben den jeweiligen Online-Präsenzen bieten sich Job-Portale wie Xing oder JobScout 24 an. Eine besonders interessante Lösung bietet das Online-Spiel Karrierejagd an.

Die Karrierejagd ist eine aufregende Bewerbungsjagd für Studenten, Absolventen, Berufstätige, Schüler, Schulabgänger und Azubis durch das Internet, bei der man spannende Arbeitgeber kennenlernen kann und so die Chance auf Jobs, Traineeprogramme, Praktika, Abschlussarbeiten und Ausbildungsplätze bei diesen Unternehmen bekommt. Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise die Deutsche Post, die Lufthansa, DHL, die Stadt Hamburg, etc. Am Ende des Spiels erhält man zusätzlich ein ausführliches Feedback zu wichtigen berufsbezogenen Persönlichkeitsmerkmalen - und das auch noch kostenlos!

Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall, denn unter allen Teilnehmern werden diverse Preise verlost. Aktuell sind beispielsweise die folgenden Preise in der Verlosung:
  • Eine Reise für zwei Personen ins Billabongsurfcamp nach Frankreich
  • Ein Bergamont Crossbike
  • Ein Nikon D-SLR Set
  • 6 Bewerbungsbücher von Libri.de
  • 5 CYQUEST T-Shirts
Das Spiel dauert insgesamt ca. eine Stunde, kann aber jederzeit pausiert werden. Einziger Wermutstropfen: das Spiel funktioniert leider nur im Internet-Explorer!

Also, los geht's: Jetzt die Karrierejagd spielen

Bewerbungs-Fotos: Vorsicht Abmahnung!

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Heutzutage gehört eine Online-Bewerbung fast schon zum Standard. Auch immer weiter Verbreitung findet dabei eine eigens gestaltete private Bewerbungs-Homepage. Hier lauern allerdings einige böse Fallstricke, die ganz schnell eine anwaltliche Abmahnung zur Folge haben können.

Es mag zwar paradox klingen, wer aber sich beim Fotografen schöne Passbilder für die Bewerbung schießne lässt und sich dabei nicht ausdrücklich das Recht zur Veröffentlichung im Internet übertragen lässt, muss mit einer heftigen Nachzahlung rechnen. Warum das? Nach einem Urteil des Landgerichts Köln, steht nämlich das Urheberrecht des Fotografen (der hat ja das Bild gemacht) über dem Recht am eigenen Bild! Unglaublich, aber leider wahr!

Wer also seine Bilder online nutzen will, sollte immer darauf achten, dass er das Recht für eine Online-Nutzung übertragen bekommt, insbesondere für eine Nutzung auf der eigenen Homepage oder bei speziellen Job-Portalen.

Siehe dazu auch:

LawBlog: Passbilder im Netz - die nächste Abmahnwelle?

Anwälte in Vulkane werfen: Achtung: Abmahnung dank online gestellter Passfotos