Karrierejagd: Ein spielerischer Karrieretest um Kontakte zu interessanten Unternehmen zu knüpfen

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Das Internet bietet einem allerlei interessante Möglichkeiten um Kontakte zu Unternehmen in den verschiedensten Branchen zu knüpfen. Neben den jeweiligen Online-Präsenzen bieten sich Job-Portale wie Xing oder JobScout 24 an. Eine besonders interessante Lösung bietet das Online-Spiel Karrierejagd an.

Die Karrierejagd ist eine aufregende Bewerbungsjagd für Studenten, Absolventen, Berufstätige, Schüler, Schulabgänger und Azubis durch das Internet, bei der man spannende Arbeitgeber kennenlernen kann und so die Chance auf Jobs, Traineeprogramme, Praktika, Abschlussarbeiten und Ausbildungsplätze bei diesen Unternehmen bekommt. Zu diesen Unternehmen zählen beispielsweise die Deutsche Post, die Lufthansa, DHL, die Stadt Hamburg, etc. Am Ende des Spiels erhält man zusätzlich ein ausführliches Feedback zu wichtigen berufsbezogenen Persönlichkeitsmerkmalen - und das auch noch kostenlos!

Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall, denn unter allen Teilnehmern werden diverse Preise verlost. Aktuell sind beispielsweise die folgenden Preise in der Verlosung:
  • Eine Reise für zwei Personen ins Billabongsurfcamp nach Frankreich
  • Ein Bergamont Crossbike
  • Ein Nikon D-SLR Set
  • 6 Bewerbungsbücher von Libri.de
  • 5 CYQUEST T-Shirts
Das Spiel dauert insgesamt ca. eine Stunde, kann aber jederzeit pausiert werden. Einziger Wermutstropfen: das Spiel funktioniert leider nur im Internet-Explorer!

Also, los geht's: Jetzt die Karrierejagd spielen

Bewerbungs-Fotos: Vorsicht Abmahnung!

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Heutzutage gehört eine Online-Bewerbung fast schon zum Standard. Auch immer weiter Verbreitung findet dabei eine eigens gestaltete private Bewerbungs-Homepage. Hier lauern allerdings einige böse Fallstricke, die ganz schnell eine anwaltliche Abmahnung zur Folge haben können.

Es mag zwar paradox klingen, wer aber sich beim Fotografen schöne Passbilder für die Bewerbung schießne lässt und sich dabei nicht ausdrücklich das Recht zur Veröffentlichung im Internet übertragen lässt, muss mit einer heftigen Nachzahlung rechnen. Warum das? Nach einem Urteil des Landgerichts Köln, steht nämlich das Urheberrecht des Fotografen (der hat ja das Bild gemacht) über dem Recht am eigenen Bild! Unglaublich, aber leider wahr!

Wer also seine Bilder online nutzen will, sollte immer darauf achten, dass er das Recht für eine Online-Nutzung übertragen bekommt, insbesondere für eine Nutzung auf der eigenen Homepage oder bei speziellen Job-Portalen.

Siehe dazu auch:

LawBlog: Passbilder im Netz - die nächste Abmahnwelle?

Anwälte in Vulkane werfen: Achtung: Abmahnung dank online gestellter Passfotos

Deutsche haben weniger Einkommen als vor 20 Jahren

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Das Magazin STERN hat einen großen Gehaltscheck veröffentlicht. Dazu wurde der Bruttoverdienst von Arbeitern, Angestellten, Beamten und Selbstständigen im Jahr 1990 und deren Einkommen im Jahr 2008 verglichen. Mitberücksichtigt wurde auch die Inflationsrate die in diesen 18 Jahren insgesamt 47 Prozent betrug.

Ein Ergebnis der Studie: in vielen Branchen verdienen die Deutschen weniger als noch vor 20 Jahren und das ganz unabhängig von der derzeitigen Wirtschaftskrise. Die Krise dürfte sich erst in diesem Jahr auf die Gehälter auswirken. Zu den großen Verlieren gehören überraschenderweise Ärzte. Zwar verdienen diese noch relativ gesehen deutlich besser als viele andere, jedoch mussten sie mit die größten Einbußen hinnehmen.

Zu den Gewinnern des Gehaltschecks gehören unter anderem Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. ;)

Den kompletten Gehaltsreport kann man ab heute in der aktuellen Ausgabe des Sterns nachlesen.

10 Dinge die man zum Thema Kurzarbeit wissen sollte

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Der Deutsche Gesetzgeber hat mit dem Kurzarbeitergeld ein gutes Hilfsmittel für Unternehmen geschaffen, damit diese auch in konjunkturschwachen Zeiten ihre Angestellten nicht gleich auf die Straße setzen müssen. Das Thema Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wirft allerdings einige Fragen auf, zu denen wir hier Antwort geben möchten.

1. Wer entscheidet über die Einführung von Kurzarbeit?

Grundsätzlich ist die Einführung von Kurzarbeit mitbestimmungspflichtig, d.h. im Klartext, der Betriebsrat muss einverstanden sein. In Betrieben in denen kein Betriebsrat existiert, müssen die betroffenen Mitarbeiter dieser Maßnahme vorher zustimmen.

2. Kurzarbeitergeld - Was ist das überhaupt?

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Die Regelungen dazu finden sich im III. Sozialgesetzbuch. Es dient dazu, dass bei vorübergehendem Ausfall von Arbeit, die Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden können. Die Bundesagentur übernimmt dann einen Teil des Gehaltes.

3. Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

Diese Frage wird sicherlich die interessanteste für die meisten sein. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes muss man aber etwas differenzieren, da für die Festlegung zwei Bemessungsgrundlagen existieren:

1. Arbeitnehmer ohne Kind, für das eine Berechtigung für Kindergeld vorliegt:
- Sie erhalten 60% ihres Nettogehaltes

2. Arbeitnehmer mit Kind, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt:
- Sie erhalten 67% ihres Nettogehaltes

Dazu kommt, was aber vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung abhängig ist, eine Aufstockung durch den Arbeitgeber. Dadurch kann sich der Nettoeinkommensverlust deutlich reduzieren. Informationen ob solche eine Aufstockung durch das Unternehmen erfolgt, erhalten sie entweder beim Betriebsrat oder bei der Lohnbuchhaltung (siehe dazu auch: Frage 10).

4. Welche Voraussetzungen existieren für die Zahlung

Ein Anspruch auf konjunkturelles Kurzarbeitergeld besteht dann, wenn mehr als ein Drittel der Belegschaft eines Unternehmens einen Entgeltausfall von mindestens 10% hinnehmen muss und der Ausfall von Arbeit, der diese Entgelteinbußen bewirkt, unvermeidbar und nur vorrübergehender Natur ist. D.h. der Arbeitsausfall muss auf gesetzlich anerkannten Ursachen beruhen, wie z.B gesamtwirtschaftlichen Einbrüchen.

5. Wie lange erhält man das Kurzarbeitergeld?

Die Höchstbezugsdauer beträgt 24 Monate. Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, deren Kurzarbeitergeldanspruch vor dem 31. Dezmber 2009 enstanden ist oder noch entsteht.

6. Was ist mit den Sozialversicherungsbeiträgen?

Die Bundesagentur erstattet bis zu 50 Prozent der Beiträge. Werden die Mitareiter während der Kurzarbeit betrieblich weitergebildet, beteiligt sich die BA auch an den Weiterbildungskosten und erstattet auf Antrag des Arbeitgebers die Sozialversicherungsbeiträge zu 100%. --> Lesen Sie zum Thema Weiterbildung auch den nächsten Punkt

7. Werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert?

Ja! Die BA übernimmt zwischen 25 und 80% der übernahmefähigen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit. Wieviel genau, dass hängt davon ab, um was für eine Maßnahme es sich handelt, wie groß der betroffene Betrieb ist und natürlich vom Arbeitnehmer selbst. Lesen Sie dazu auch unsere 5 besten Gründe, warum man sich in der Wirtschaftskrise privat weiterbilden sollte.

8. Was passiert, wenn ich nach der Kurzarbeit doch arbeitslos werde?

Keine Angst, hier entstehen ihnen insofern keine finanziellen Nachteile, als dass sich das Arbeitslosengeld nach der Höhe ihres Gehaltes VOR der Kurzarbeit orientiert, also dem Betrag, den Sie ohne die Einführung der verkürzten Arbeitszeit bekommen hätten.

9. Was ist mit Auszubildenden - gilt das Kurzarbeitergesetz auch für Azubis?

Nein, das Gesetz gilt nicht für Azubis! Schlicht und ergreifend aus dem Grund, weil ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag ist. Aber auch hier gilt: keine Panik, denn als Auszubildender ist man trotzdem geschützt. Im Vertrag hat sich nämlich der Betrieb dazu verpflichtet, die Ausbildung durchzuführen. Und nach dem entsprechenden Berufsausbildungsgesetz muss der Arbeitgeber das auch weiterhin tun, selbst wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern sollten.

10. Kann ich durch entsprechende Tarifregelungen mehr Geld bekommen?

Wie schon weiter oben bei Frage 3 erwähnt, kann es in ihrem Tarifvertrag Regelungen geben, nach denen sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Kurzarbeitergeld aufzustocken. Prüfen Sie also nach, ob es eine solche Regelung in ihrem Betrieb gibt.

Arbeitszeugnis für Praktikanten: Das bedeutet die Leistungsbeurteilung

| Kategorie: Job-Tipps

Auch als Praktikant hat man ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Doch auch hier gilt das selbe wie bei einem Arbeitszeugnis für Festangestellte: nicht alles was sich im ersten Moment gut anhört, entspricht auch einer guten Beurteilung. Was würden Sie zum Beispiel, bei folgender Beurteilung denken?
Seine nicht unbeachtlichen Arbeitsergebnisse sprechen insgesamt zweifellos dafür, dass auch andere Arbeitgeber mit seiner/ihrer Arbeit zufrieden sein werden.
Die meisten Personen sagen dazu ganz spontan, dass höre sich doch ganz gut an. Die Wahrheit ist aber leider eine andere. Die obige Beurteilung entspricht nämlich einer glatten Fünf auf der Notenskala. Wenn sie wissen wollen, was ihre Leistungsbeurteilung wirklich bedeutet, hier gibt es Aufklärung:

Das bedeutet die Leistungsbeurteilung im Praktikantenzeugnis

Sehr gut

  • Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er/sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
  • Seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut.
  • Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht und in allerbester Weise unseren Erwartungen an Praktikanten entsprochen.
  • Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Gut

  • Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er/sie stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Seine/Ihre Leistungen waren sehr gut/stets gut.
  • Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht und in bester Weise unseren Erwartungen an Praktikanten entsprochen.
  • Seine/Ihre Leistungen haben jederzeit unsere volle Anerkennung gefunden.

Befriedigend

  • Die ihm/ihr übertragenen Arbeiten erledigte er/sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
  • Seine/Ihre Leistung war gut.
  • Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unseren Erwartungen an Praktikanten entsprochen.

Ausreichend

  • Die Arbeiten, die wir ihm/ihr übertrugen, tat/erledigte er/sie zu unserer Zufriedenheit.
  • Seine/Ihre Arbeit war zufriedenstellend.
  • Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen an Praktikanten entsprochen.

Mangelhaft

  • ... hat sich stets nach Kräften angestrengt, um die Leistungen zu erbringen, die wir von einem [z.B. Controller] erwarten.
  • Die Arbeiten, die wir ihm/ihr ubertrugen, tat er/sie insgesamt zu unserer Zufriedenheit.
  • Seine/Ihre Arbeit war insgesamt zufriedenstellend.
  • Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen an Praktikanten größtenteils und weitgehend entsprochen.
  • Sein/ihr Fleiss und sein/ihr stetes Streben nach einer guten Leistung haben unsere Anerkennung gefunden.
  • Seine/Ihre nicht unbeachtlichen Arbeitsergebnisse sprechen insgesamt zweifellos dafür, dass auch andere Arbeitgeber mit seiner/ihrer Arbeit zufrieden sein werden.